Elektro-Autos, aber auch Elektro-Roller, gelten als emissionsfreie Fahrzeuge und können ihre eingesparten CO2-Emissionen durch das Umweltbundesamt zertifizieren lassen und an Firmen verkaufen, die verpflichtet sind, eine gewisse Quote emissionsarmer Kraftstoffe zu vertreiben. Diese Quote wird Treibhausgasquote, kurz THG-Quote, genannt. Ich beschreibe hier meine Erfahrungen mit meinem UNU-Scooter.

Freiwillige Zulassung

Zur Zertifizierung ist der Fahrzeugschein erforderlich, den Elektro-Roller nicht haben. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen Roller als Kleinkraftrad der Klasse L1e-B freiwillig zuzulassen. Du benötigst dafür
– das certificate of conformity (die Herstellerbescheinigung)
– die Rechnung des E-Rollers (wurde bei mir nicht verlangt im Amt)
– eine elektronische Versicherungsbescheinigung eVB (erhälst du in der Regel online oder per E-Mail bei vielen Versicherungen) und
– deinen gültigen Personalausweis.

Achtung beim Amt

Eine freiwillige Zulassung ist ungewöhnlich beim Straßenverkehrsamt. Es kann also gut sein, dass dein Sachbearbeiter dies noch nie gemacht hat. Es ist also etwas Geduld und Verständnis angebracht. In meinem Fall war es so und die Mitarbeiterin hat gerne meine gesammelten Informationen gelesen und sich mehrfach im Backoffice erkundigt, was wie zu tun ist.

Rechtsgrundlage ist der §3 FZV, Absatz 3, der besagt, dass von der Zulassung ausgenommene Fahrzeuge auf Antrag freiwillig zugelassen werden können. Es bleibt dabei ein Kleinkraftrad ohne Pflicht zur turnusmäßigen Hauptuntersuchung nach §29 StZVO.

Folgende Punkte sollten in der Zulassungsbescheinigung Teil I erscheinen:

  • Antriebsart (P.3) ELEKTRO
  • nächste Hauptuntersuchung (X) leer, gestrichen oder genullt
  • unter Punkt 21 (Bemerkungen) sollte idealerweise ein Hinweis stehen wie „zulassungsfreies Fahrzeug mit freiwilliger Zulassung, Bestandsschutz als KKR“ o.ä.

Ich habe neben der Zulassungsbescheinigung (siehe Foto) ebenfalls ein Kraftfahrzeugbrief erhalten, was ich bei anderen Erfahrungsberichten nicht immer gelesen habe. Die Zulassung inkl. Beantragung eines Wunschkennzeichens hat mich in Dortmund 57,60 Euro gekostet.

Kennzeichen

Typische Kennzeichen für Leichtkrafträder haben die Abmessungen 240x130mm oder 255x130mm. Mir wurde zuerst ein Kennzeichen mit 200mm Höhe, typisch für Motorräder, angeboten, dies ist jedoch für den Raum zwischen Reflektor und Kennzeichenbeleuchtung am UNU zu hoch. Mit dem von mir gewünschten „E“ für ein Elektrofahrzeug ist es dann ein Kennzeichen mit den Maßen 255×130 geworden, dass am Roller schon verhältnismäßig breit aussieht (siehe Foto). Aufgrund der kleineren Schriftart und des Hinweises „E“ kostete das Kennzeichen 24,99 Euro.

Versicherung

Meine Versicherung (Haftpflicht plus Teilkasko) kostet mich dank vorhandenem Schadenfreiheitsrabatt 70,06 Euro und ist damit sogar etwas günstiger als die jährliche Mopedversicherung mit 78,50 Euro. Ein weiterer Vorteil ist, dass der jährliche Versand eines Kennzeichens entfällt. Nach Rücksendung des alten GDV-Kennzeichens (Gesamtverband der Versicherer) erhält man eine anteilige Rückerstattung.

Beantragung und Erhalt der Prämie

Nun geht es an den eigentlichen Schritt der Beantragung der Prämie. Hier gibt es zahlreiche Anbieter und die Wahl zwischen der gesicherten, fixen Prämie sowie einer Risikoprämie, die ggf. höher ausfallen kann. Ich habe mich für den Anbieter Geld-für-eAuto entschieden, ihr könnt gerne meinen Link verwenden. Neben der THG-Prämie gibt es bei diesem Anbieter auch eine Prämie für Kundenwerbungen.

Die erforderlichen Schritte sind einfach, zunächst muss der Fahrzeugschein hochgeladen werden, dieser wird auf Lesbarkeit überprüft und dann jeweils zum Monatsersten zur Zertifizierung beim Umweltbundesamt eingereicht.

Update 01.11.2022: Mein Fahrzeugschein wurde am 01.08. zur Zertifizierung eingereicht, exakt heute nach 3 Monaten ist die Auszahlung von 275 Euro auf mein Konto eingegangen.

Weitere Quellen und Hinweise

THG-Quoten-Prämie
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